Neuaufteilung zur Förderung von erneuerbaren Energien

Neuaufteilung zur Förderung von erneuerbaren Energien

Gemeinden profitieren künftig stärker von der Ansiedelung von Wind- und Solarenergieanlagen. So erhalten Standortkommunen nun einen deutlich höheren Anteil an der Gewerbesteuer. Grund dafür ist eine Änderung des Zerlegungsmaßstabs zugunsten der Gemeinden bzw. der Bundesländer für Windkraft-, Solar- und Biogasanlagen.

Die Aufteilung erfolgt jetzt zu 90 Prozent nach der installierten Leistung (bisher 70 Prozent) und nur noch zu 10 Prozent nach den Lohnsummen (bisher 30 Prozent). Dies gilt für den Erhebungszeitraum ab 2021.

Über Visiolar

VISIOLAR entwickelt zukunftsfähige Freiflächenphotovoltaik- Projekte mit maßgeschneiderten Lösungen und setzen diese um. Unsere ganzheitlich gedachten Energieland- schaften kombinieren Solarenergie mit Naturschutzmaßnahmen und sind an die jeweiligen Bedürfnisse der Gemeinden und Regionen angepasst, in denen sie entstehen.

Unser Ziel ist es, eine nachhaltige Energieversorgung für uns und nachfolgende Generationen zu schaffen.

Durch unsere eigenen Flächen, unsere erfahrenen Projektentwickler, und die hundertjährige Fachkompetenz im Bereich der Landwirtschaft bringen wir das Know-how mit, Flächen ökologisch und wirtschaftlich zu entwickeln.

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