Gemeinden profitieren künftig stärker von der Ansiedelung von Wind- und Solarenergieanlagen. So erhalten Standortkommunen nun einen deutlich höheren Anteil an der Gewerbesteuer. Grund dafür ist eine Änderung des Zerlegungsmaßstabs zugunsten der Gemeinden bzw. der Bundesländer für Windkraft-, Solar- und Biogasanlagen.
Die Aufteilung erfolgt jetzt zu 90 Prozent nach der installierten Leistung (bisher 70 Prozent) und nur noch zu 10 Prozent nach den Lohnsummen (bisher 30 Prozent). Dies gilt für den Erhebungszeitraum ab 2021.