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FAQ – „Energiestrategie 2040“ Brandenburg

Das Land Brandenburg will die erneuerbaren Energien deutlich ausbauen, um bis 2045 klimaneutral zu werden. Nach der vom Kabinett beschlossenen Energiestrategie sei bis 2040 eine Verdoppelung der Erzeugungsleistung aus Windenergie auf 15 Gigawatt vorgesehen, so Energieminister Jörg Steinbach (SPD). Zudem sollen bis 2030 Photovoltaik-Anlagen mit 18 Gigawatt Gesamtleistung installiert werden, bis 2040 sind 33 Gigawatt vorgesehen, Studien sehen sogar ein Potenzial von 50 Gigawatt. Im vergangenen Jahr waren Photovoltaik-Anlagen mit einer Erzeugungsleistung von rund 4,5 Gigawatt installiert.

Warum ist der verstärkte Ausbau erneuerbarer Energien notwendig?

Insbesondere Wind- und Solarenergie müssen durch geeignete Rahmenbedingungen gefördert werden, da hier die größten Potenziale liegen. Mit der Energiestrategie 2040 setzt sich das Land Brandenburg neben dem weiteren Ausbau vor allem für die Systemintegration der erneuerbaren Energien, den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft, die Einbindung neuer Speichertechnologien (z. B. Schwungmassenspeicher, thermische Speicher, etc.), die Steigerung der Energieeffizienz sowie für eine systematische Verknüpfung der Energiesektoren Strom, Industrie, Wärme und Mobilität (Sektorenkopplung) ein. Ein wichtiges Ziel wird die bilanzielle Selbstversorgung mit erneuerbaren Energien werden, um die notwendigen Energieimporte so gering wie möglich zu halten, Abhängigkeiten zu verringern und die Wertschöpfung im Land zu erhöhen.

Momentan werden im Energieland Brandenburg noch zu viele Treibhausgase ausgestoßen, weil noch immer fossile Energieträger eingebunden sind. Mit deren schrittweisen Verringerung wird es zu einer radikalen Verringerung des CO2-Ausstoßes kommen. Zugleich wird der Energiemix sich neugestalten. Der Beitrag der erneuerbaren Energien zum Primärenergieverbrauch (PEV) konnte bis zum Jahr 2019 gesteigert werden und ist mit einem Anteil von 22,5 Prozent noch unzureichend. Der Energieträger Biomasse leistet aktuell noch den größten Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch, gefolgt von der Windenergie und deutlich dahinter Photovoltaik mit signifikanten Steigerung seit 2010. Hier sollen sich bis 2040 die Gewichte deutlich verschieben. Windenergie soll dann 37,5 Prozent der erneuerbaren Energien ausmachen, gefolgt von PV mit 33 und Bioenergie mit 22,2 Prozent. Die Energiewende erfährt in de Bevölkerung nach dem Atomausstieg (74 Prozent) Zustimmung. Der Bau von Windanlagen ist für 80 Prozent sehr wichtig, der Bau auch in der Nähe von Wohnanlagen wird mit 68 Prozent befürwortet.

Wie sehen die Ziele bis 2030 aus?

Der Stromverbrauch soll bis 2030 zu 100 Prozent und bis 2040 der Anteil des Wärmeverbrauchs zu 82 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) sollen im gleichen Zeitraum um 75 Prozent auf 31,3 Millionen Tonnen gegenüber 1990 (125,7 Millionen Tonnen THG-Emissionen) gemindert werden. Damit übersteigt die Brandenburger Zielsetzung den aktuellen Bundeszielwert (minus 65 Prozent bis 2030).

Was ist dafür erforderlich?

Die Erreichung dieser Ziele erfordert eine höhere Flächenbereitstellung für den Ausbau von Windenergie- und PV-Anlagen. Das muss im Einklang mit fachgerechten natur- und artenschutzrechtlichen Vorgaben geschehen. Es erfordert die weitere Erhöhung der Akzeptanz von Betroffenen vor Ort sowie die Koordination des Ausbaus und der Erzeugung mit dem Netzausbau, der Speicherung und der notwendigen Reserven. Hinsichtlich großer PV -Freiflächenanlagen zeichnet sich ab, dass diese verstärkt außerhalb der Vorgaben des EEG realisiert werden, d. h. die Anlagen finanzieren sich durch den direkten Verkauf des erzeugten Stroms an Dritte.

Welchen konkreten Nutzen haben die Bürger von dem Ausbau?

Durch Bürgerenergieprojekte und Energiegenossenschaften profitieren Bürger und Kommunen direkt von den erneuerbaren Energien. Zudem werden positive Effekte auf dem Arbeitsmarkt und der regionalen Wertschöpfungsketten durch die Produktion, Installation und den Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen ausgelöst. Es entstehen Arbeitskräfte, Steuereinnahmen steigen und tragen so zur Verbesserung der regionalen Infrastruktur und Belebung des Handels bei. Das Land wird sich weiterhin für finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten und innovative Geschäftsmodelle für Kommunen und Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger einsetzen.

Als Beispiel kann das Großprojekt Solarpark Werneuchen dienen. Es liefert den Beweis für die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen. Das trifft ebenfalls auf Windkraftanlagen in Feldheim, Nechlin und Klettwitz zu. Hier greifen, wie auch im Solarprojekt Schipkau, zudem erfolgreich Beteiligungsprojekte für Bürger. So haben Anlagenbetreiber die Möglichkeit, den Kommunen 0,2 ct/kWh zu zahlen. Gleichzeitig kann an Privathaushalte und Gewerbe in unmittelbarer Umgebung verbilligter Strom in Form eines Windkraft- oder Solarbonus abgegeben werden.

Wie wirkt sich der Ausbau auf Arbeitsmarkt und Wirtschaft aus?

Bis zum Jahr 2030 wird der Zuwachs der Beschäftigungsverhältnisse durch Ausbau der erneuerbaren Energien um rund 1.200 Arbeitsplätze (direkt und indirekt) auf dann fast 19.000 Arbeitsplätze und für 2040 um weitere 3.300 Arbeitsplätze auf dann 22.300 Arbeitsplätze geschätzt.

Die erneuerbaren Energien sind in Brandenburg längst Motor für wirtschaftliches Wachstum und Innovationen: Im Jahr 2018 sicherten die erneuerbaren Energieträger bereits 17.800 direkte und indirekte Arbeitsplätze in Brandenburg. Davon entfielen 7.900 Arbeitsplätze auf die Windbranche, rund 2.400 Arbeitsplätze auf die Photovoltaik sowie 7.500 Arbeitsplätze auf die Bioenergie. Im Bereich der erneuerbaren Energien hat die dynamische Entwicklung des Wirtschaftswachstums angehalten. Laut des Gutachtens der Prognos AG erwirtschafteten allein die Bereiche Wind (onshore), Photovoltaik und feste Biomasse im Jahr 2018 eine Bruttowertschöpfung von rund 1,24 Mrd. Euro.

Wie werden die Bürger in die Planung und Umsetzung einbezogen?

Der Bau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wird von kleineren, aber mitentscheidenden Teilen der Bevölkerung teilweise kritisch betrachtet. Um energiepolitische Ziele erfolgreich umsetzen zu können, müssen die Maßnahmen für die Bevölkerung nachvollziehbar werden. Dazu sind einerseits die komplexen überregionalen Verflechtungen der Energiepolitik im nationalen und europäischen Kontext und die daraus erwachsende föderale Verantwortung darzustellen. Andererseits müssen ganz konkret vor Ort Lösungen gefunden werden, die den Entscheidungsprozess unterstützen. Allen Ansätzen ist gemein, transparente Prozesse zu organisieren, anhand derer sich die Bürgerinnen und Bürger zu Energiefragen informieren und in denen sie sich artikulieren und einbringen können.

Weitere Informationen u.a. unter:

https://mwae.brandenburg.de/de/energiestrategie-2040/bb1.c.728626.de

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Geschäftsführer

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