Mit dem Eckpunktepapier vom 10.02.2022 hat die Bundesregierung einen zukunftsweisenden Entschluss für einen verbesserten Klimaschutz auf den Weg gebracht. Wichtige Zielvereinbarungen, die den Ausbau der Photovoltaik Anlagen auf Freiflächen im Einklang mit landwirtschaftlicher Nutzung und Naturschutz voranbringen, verbessern die Synergieeffekte von Landwirtschaft und PV-Stromerzeugung. Darüber hinaus wird die Förderung per Erneuerbare-Energien-Gesetz mit GAP Mitteln erweitert sowie ausgestaltet.
Die Fakten des BMWK, BMUV und BMEL in aller Kürze:
- Agri-PV-Anlagen sollen auf allen Ackerflächen grundsätzlich zulässig sein. Das ermöglicht eine sowohl landwirtschaftliche als auch energetische Nutzung ein und derselben Fläche.
- 9% mehr Fläche durch die Hinzunahme von sog. „benachteiligten Gebieten“.
- Landwirtschaftlich genutzte Moorböden sollen als neue Flächenkategorie im EEG aufgenommen werden.
- Konversionsflächen und Seitenrandstreifen können weiterhin genutzt werden.
- Kommunen können für die Freiflächen naturschutzfachliche Kriterien vorschreiben, dadurch wird die geregelte finanzielle Beteiligung der Kommunen an den wirtschaftlichen Erträgen der PV-Stromerzeugung mit naturschutzfachlichen Anforderungen verknüpft.
- Unterstützungsangebote von der Bundesregierung bei der Angebotsplanung sollen den Kommunen dienen, öffentliche Belange zügig abzuwägen und die Planungen zu beschleunigen.